Praxis Meiler
Privatpraxis für Psychotherapie in Landshut

Ihre Vorteile eine Psychotherapie selbst zu bezahlen

Ihre Investition

Die Therapiesitzungen in meiner Pivatpraxis sind Selbstzahlerleistungen, d.h. die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten.

Bei Privaten Krankenversicherungen oder einer Zusatzversicherung können die Kosten anteilig oder vollständig übernommen werden. Das hängt von den Leistungen Ihrer Krankenversicherung ab. Bestimmte Private Krankenversicherung bezahlen 20 Stunden Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (Infos herunterladen, PDF).

Honorarsätze:
Für eine Sitzung investieren Sie 100 € / 50 Minuten.
Die Sitzungen werden im Minutentakt abgerechnet.

Natürlich stehe ich unter Schweigepflicht und werde ohne Ihr Einverständnis keine Daten weitergeben.

Kostenübernahme
Das Honorar für meine Sitzungen wird grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei den Leistungen handelt es sich um Selbstzahlerleistungen.

Die Liquidation von Heilpraktikerleistungen ist nicht immer einfach, da die einzelnen Kostenträger Leistungen in unterschiedlicher Höhe erstatten. Beihilfe, Bundesbeihilfe, Postbeamtenkrankenkasse, Privat- und Zusatzversicherungen bieten unterschiedliche Tarife an, die selbst innerhalb einer Versicherung differieren können.

Siegfried Kämper (Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.) hat eine Abrechnungsfibel erstellt, die uns Heilpraktikern die Abrechnung wesentlich erleichtert.

Es bleibt zu bedenken, dass wir nicht an die Gebührenverordnung (GebüH) gebunden sind. Diese stammt aus dem Jahre 1985 und ist mit seinen Sätzen nicht mehr aktuell. Dennoch verwenden Beihilfestellen und Private Krankenversicherungen die Sätze als Richtwert zur Kostenerstattung.

In meinem Behandlungsvertrag, den Sie mit mir abschließen, finden Sie meine Abrechnungssätze. Das heißt für Sie, dass Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung setzen sollten, um eine Kostenübernahme abzuklären. Außerdem werden von den Beihilfestellen lediglich Mindestsätze erstattet, die in den meisten Fällen zu einer Zuzahlung Ihrerseits führen. Hier finden Sie die Erstattungstabelle (PDF), die der Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. zusammengefasst hat.
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