Je nach Ihren Versicherungsbedingungen können die Kosten von privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen teilweise oder vollständig erstattet werden. Einige private Krankenversicherungen erstatten beispielsweise 20 Stunden Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.
Honorarsätze:
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet 100 €. Die Abrechnung erfolgt minutengenau.
Ihre Privatsphäre ist gewährleistet, da ich unter Schweigepflicht stehe und ohne Ihr Einverständnis keine Daten weitergebe.
Kostenübernahme:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten für meine Leistungen, da es sich um Selbstzahlerleistungen handelt.
Die Abrechnung von Heilpraktikerleistungen kann komplex sein, da die Kostenträger unterschiedliche Erstattungen bieten. Es ist wichtig, Ihre Versicherungspolice zu überprüfen, um eine Kostenübernahme zu klären.
Ich empfehle, sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, um die Kostenübernahme zu besprechen. Bitte beachten Sie, dass Beihilfestellen in der Regel nur Mindestsätze erstatten, was oft zu einer Eigenbeteiligung führt.